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Abgabenordnung; | Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden bei Nachlaßverwaltung (§ 122 Abs.1 Satz 1 AO)
Nach dem sind im Fall der Nachlaßverwaltung ESt-Bescheide, denen mit Mitteln des Nachlasses erzielte Einkünfte zugrunde liegen, an die Erben zu richten und ihnen bekanntzugeben. Im Unterschied zum Nachlaßpfleger ist der Nachlaßverwalter nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, so daß er nicht in dieser Eigenschaft Bekanntgabeempfänger sein kann (Hinweis auf ,BStBl II S.687). Die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Nachlaßverwalter als sog. Drittbetroffenen ist dann in Betracht zu ziehen, wenn das FA wegen der ESt-Schuld, die als sog. Nachlaßerbenschuld qualifiziert werden kann, auf den Nachlaß zurückgreifen will. Die unterlassene Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Drittbetroffenen berührt jedoch nicht die Wirksamkeit gegenüber de...