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Lexikon - Stand: 19.02.2024

(A) Lexikon Lohnbüro - Teil A

a) Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ist das (EStG). Darin ist festgelegt, dass die Einkommensteuer für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vom Arbeitgeber durch Abzug vom Arbeitslohn zu erheben und für Rechnung des Arbeitnehmers an das Finanzamt abzuführen ist (§ 38 EStG). Zum Einkommensteuergesetz ist die (LStDV) ergangen, in der weitere Einzelheiten geregelt sind. Wichtige ergänzende Bestimmungen, insbesondere für die im Zuge der Lohnsteuererhebung anzuwendenden Verfahrensvorschriften (vor allem über die Erstattung und Verjährung der Lohnsteuer, über das Rechtsbehelfsverfahren, Strafverfahren usw.) enthält die (AO). Zur Klärung von Zweifels- und Auslegungsfragen bei der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Sicherstellung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung aller Arbeitnehmer und eines möglichst einfachen Vollzugs des Lohnsteuerrechts sind zahlreiche Verwaltungserlasse der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ergangen. Die wichtigsten Verwaltungsanweisungen sind in den Lohnsteuer-Richtlinien zusammengefasst, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Den Erläuterungen dieses Lexikons liege...

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