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Ansatz, Bewertung, Ausweis und Gewinnrealisation im Metaverse
Teil 2: Entwicklungskosten und virtuelle Grundstückstransaktionen beim Plattformbetreiber
Während in einem vorangegangenen Beitrag die Bilanzierung virtueller Grundstückstransaktionen und virtueller Währungen beim Plattformnutzer ausführlich dargestellt wurde, steht in diesem Beitrag die Perspektive des Plattformbetreibers im Mittelpunkt.
Lüdenbach, Ansatz, Bewertung, Ausweis und Gewinnrealisation im Metaverse – Virtuelle Grundstückstransaktionen und virtuelle Währung beim Plattformnutzer, StuB 7/2023 S. 281, NWB OAAAJ-36759
Der Plattformbetreiber kann die Kosten für die Entwicklung der virtuellen Welt steuerbilanziell nicht und handelsbilanziell nur wahlweise aktivieren.
Nachträgliche Kosten für die Weiterentwicklung der virtuellen Welt sind auch handelsrechtlich kaum je aktivierbar.
Eine Rückstellungsbildung für auf Weiterentwicklung der Plattform bezogene Pflichten kommt nicht in Betracht.
I. Problemstellung
[i]Krüger, Token, ICOs, Krypto-Währungen, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1228, NWB YAAAH-92815 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 14. Aufl. 2022, NWB AAAAJ-19369 In der letzten StuB-Ausgabe wurde die Bilanzierung beim Plattformnutzer behandelt. Dieser Beitrag behandelt nun die Perspektive des Anbieters der virtuellen Welt (Plattformbetreiber). Einige Geschäftsvorfälle beim Betreiber sind bilanziell eher unspektakulär, z. B.:
Der Verkauf von Equipment (VR-Brillen) usw. ist ein zeitpunktbezogener Geschäftsvorfall mit Umsatz- und Gewinnrealisierung, wenn der Vermögensgegenstand geliefert wird.
Eventuelle Provisionen auf Transaktionen innerhalb der virtuellen Welt sind ebenso zeitpunktbezogen. Sie führen i. d. R. zur Umsatz- und Gewinnrealisierung mit Ausführung des provisionsbegründenden Geschäfts.
Laufende Gebühren für eine (privilegierte) „Mitgliedschaft“ in der virtuellen Welt sind zeitraumbezogen und entsprechend zu realisieren.
Die Bilanzierung anderer Geschäftsvorfälle ist weniger offensichtlich und soll nachfolgend untersucht werden. Dies betrifft
die Aktivierung und Folgebewertung von Kosten für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Plattform,
die Veräußerung virtueller Grundstücke (oder sonstiger virtueller Objekte) unter besonderer Beachtung der den Grundstückskäufern geschuldeten reasonable efforts zur Weiterentwicklung der virtuellen Welt.