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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 7/20

Gesetze: UZK Art. 27 ; UZK Art. 28; UZK Art. 33 ; KN Position 4415 ; KN Position 4420

Zolltarifliche Einreihung einer sog. Aufbewahrungsbox aus Holz. Maßgeblichkeit der objektiven Wareneigenschaften für die Einreihung in eine Zweckposition der KN

Leitsatz

1. Für die Einreihung in eine Zweckposition der KN sind die objektiven Wareneigenschaften maßgeblich, nicht aber hiervon losgelöst die Absicht des Einführers zum Vertrieb für einen bestimmten Verwendungszweck (mit Nachweisen aus der EuGH-Rechtsprechung).

2. Zu den Voraussetzungen der Einreihung einer Ware als "Kiste, aus Holz" der Position 4415 KN bzw. als "Kassetten, Kästen und ähnliche Waren" der Position 4420 KN.

3. Zum Konkurrenzverhältnis hinsichtlich der Einreihung als "Innenausstattungsgegenstand, aus Holz" der Position 4420 KN.

Fundstelle(n):
CAAAJ-37722

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2023 - 4 K 7/20

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