Gesetze:
UZK
Art. 27
;
UZK Art. 28;
UZK
Art. 33
;
KN
Position 4415
;
KN Position 4420
Zolltarifliche Einreihung
einer sog. Aufbewahrungsbox aus Holz. Maßgeblichkeit der objektiven Wareneigenschaften
für die Einreihung in eine Zweckposition der KN
Leitsatz
1. Für die
Einreihung in eine Zweckposition der KN sind die objektiven Wareneigenschaften
maßgeblich, nicht aber hiervon losgelöst die Absicht des Einführers
zum Vertrieb für einen bestimmten Verwendungszweck (mit Nachweisen
aus der EuGH-Rechtsprechung).
2. Zu den Voraussetzungen der
Einreihung einer Ware als "Kiste, aus Holz" der Position 4415 KN
bzw. als "Kassetten, Kästen und ähnliche Waren" der Position 4420
KN.
3. Zum Konkurrenzverhältnis
hinsichtlich der Einreihung als "Innenausstattungsgegenstand, aus
Holz" der Position 4420 KN.
Fundstelle(n): CAAAJ-37722
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2023 - 4 K 7/20
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