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Steuerrecht | Festsetzungsverjährung bei Geld-Schenkung für eine Einlage an GmbH-Gesellschafter
Die Verjährung für die Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber einem GmbH-Gesellschafter, dem Geld zwecks Einlage in eine GmbH geschenkt worden ist, beginnt selbst bei ordnungsgemäßer Anzeige der Schenkung erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem er die von dem Finanzamt angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht hat, spätestens aber drei Jahre nach Ablauf des dritten Jahres nach der Ausführung der Schenkung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.
Die [i]Erstattung der Anzeige nach § 30 ErbStG führt nicht zur endgültigen Beendigung der Anlaufhemmung Erstattung der Anzeige nach § 30 ErbStG führt also noch nicht zu einer endgültigen Beendigung der Anlaufhemmung, sondern es kann aufgrund der anschließenden Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung zu einer erneuten Anlaufhemmung bis zur maximalen Dauer von drei Jahren nach Entstehung der Schenkungsteuer kommen.
Im Streitfall ...