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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6205/19

Gesetze: EStG § 24b Abs. 1 S. 1, EStG § 24b Abs. 3 S. 1, EStG § 24b Abs. 3 S. 2, EStG § 24b Abs. 4

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch bei Haushaltsaufnahme eines volljährigen syrischen Flüchtlings im Wege eines Mietvertrags

Leitsatz

1. Nimmt eine alleinerziehende Mutter neben ihren Kindern zwei syrische Brüder, von denen einer volljährig und einer minderjährig ist, in ihren Haushalt auf, so ist die gesetzliche Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs. 3 Satz 2 EStG) mit dem volljährigen Syrer widerlegt, wenn dieser als Mieter im Haushalt wohnt, als Mieter typischerweise nicht an der Haushaltsführung beteiligt ist und typischerweise auch nicht verpflichtet ist, über seine Miete hinaus finanzielle Beiträge zum Haushalt der Steuerpflichtigen zu leisten.

2. Die gesetzliche Vermutung des § 24b Abs. 3 Satz 2 erfasst lediglich einen Volljährigen, der nicht als Mieter und/oder Flüchtling im Haushalt lebt, sondern auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Steuerpflichtigen wie z. B. als Freund oder Freundin dort wohnt und sich typischerweise am Haushalt finanziell oder tatsächlich beteiligen wird.

Fundstelle(n):
IAAAJ-37707

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.02.2023 - 6 K 6205/19

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