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Umsatzsteuer | steuerliche Behandlung von unterschiedlichen Einkünften selbständiger Einzelkünstler
Das BMF hat sich mit Schr. v. - S 7177 (BStBl 2003 I S. 424) der Rspr. des , Hoffmann (BStBl 2003 II S. 679) angeschlossen. Auch Leistungen von selbständigen Einzelkünstlern können daher in allen noch offenen VZ unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei sein. Hierzu ist es erforderlich, dass die zuständige Behörde (in NRW die jeweilige Bezirksregierung) dem Künstler eine Bescheinigung ausstellt, aus der hervorgeht, dass der Künstler die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in der Vorschrift genannten Einrichtungen (Orchester, Kammermusikensembles, Chöre) der öffentlichen Hand erfüllt. Die Bescheinigung ist Grundlagenbescheid für die Gewährung der Steuerbefreiung. Die ) weist hierzu auf Folgendes hin: Die Bescheinigung der Bezirk...BStBl 1999 II S. 145