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BFH Urteil v. - VII R 75/85 BStBl 1989 II S. 534

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 2

Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises

Leitsatz

Der Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsakts nach § 122 Abs. 2 AO 1977 kann von der Finanzbehörde nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt werden (Änderung der Rechtsprechung). Es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 534
BFH/NV 1989 S. 26 Nr. 7
JAAAA-92867

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BFH, Urteil v. 14.03.1989 - VII R 75/85

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