Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG)
§ 10a Abs. 1 Satz 1 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit danach den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten und gleichgestellten Personen eine stl. Begünstigung in Gestalt des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge (§ 82 EStG) bei der Einkommensteuer gewährt wird, während Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungserweiterung (hier: für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte) von dieser Begünstigung ausgeschlossen sind (, NVwZ-RR 2003 S. 671).