Online-Nachricht - Mittwoch, 12.04.2023

Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital (BMF)

Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen ( :002).

Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

I. Definition von Genussrechtskapital

II. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen

  1. Abgrenzung zur stillen Gesellschaft

  2. Abgrenzung zu partiarischen Darlehen

III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital

  1. Allgemein

  2. Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital

    1. Genussrechtskapital i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative KStG

    2. Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewiesen wird

    3. Genussrechtskapital in der Krise

    4. Wandlungs- oder Optionsrechte

IV. Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz

  1. Fehlende wirtschaftliche Belastung

  2. Passivierungsaufschub nach § 5 Absatz 2a EStG

  3. Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit

V. Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

VI. Debt-Mezzanine-Swap

Hinweis:

Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Das (BStBl I 1996 S. 49) wird aufgehoben.

Quelle: :002; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-37496