Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital (BMF)
Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen ( :002).
Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
I. Definition von Genussrechtskapital
II. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
Abgrenzung zur stillen Gesellschaft
Abgrenzung zu partiarischen Darlehen
III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital
Allgemein
Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital
Genussrechtskapital i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative KStG
Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewiesen wird
Genussrechtskapital in der Krise
Wandlungs- oder Optionsrechte
IV. Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz
Fehlende wirtschaftliche Belastung
Passivierungsaufschub nach § 5 Absatz 2a EStG
Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit
V. Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung
VI. Debt-Mezzanine-Swap
Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Das (BStBl I 1996 S. 49) wird aufgehoben.
Quelle: :002; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-37496