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Außenprüfung | Teilnahme des Gemeindeprüfers an Außenprüfung
Die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindeprüfers an einer vom Finanzamt angeordneten Außenprüfung, die auch die Gewerbesteuer betrifft, ist grundsätzlich rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Vertragsbeziehungen zur Gemeinde unterhält und Sorge hat, dass der Gemeindeprüfer Einblick in seine Kalkulation erhält, die seinen Lieferverträgen mit der Gemeinde, aber auch seinen Lieferverträgen mit anderen Kunden zugrunde liegt.
Das [i]Schutz des Geheimhaltungsinteresses des Steuerpflichtigenberechtigte Geheimhaltungsinteresse des Steuerpflichtigen kann dadurch geschützt werden, dass er dem Prüfer des Finanzamts konkret mitteilt, welchen Gegenstand und Umfang die Vertragsbeziehungen zur Gemeinde haben und welche Unterlagen und Daten dem Gemeindeprüfer nicht offenbart werden sollten. Der Außenprüfer kann dann die U...