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GmbH | Anspruch auf Unterlassung der Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste
Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Unterlassung der Einreichung einer zu seinen Lasten materiell unrichtigen Gesellschafterliste zum Handelsregister wegen drohender Verletzung organschaftlicher Pflichten zu, wohl aber gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn dieser seine Befugnis zur Einreichung einer geänderten oder berichtigten Liste missbraucht, indem er eine materiell unrichtige Gesellschafterliste einreicht, um damit eigennützige Interessen durchzusetzen.
Zwischen dem Gesellschafter und dem Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehen grds. keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen. Der Anspruch des Gesellschafters auf eine zutreffende Aufnahme in die Gesellschafterliste beruht vielmehr auf der gesellschafterlichen Treuepflicht, a...