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BFH Urteil v. - IV R 40/87 BStBl 1989 II S. 501

Gesetze: EStDV § 76

Sonderabschreibung nach § 76 EStDV bei nicht ausschließlich eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsgütern

Leitsatz

1. Für die Sonderabschreibung auf in der Anlage 1 zur EStDV bezeichnete Wirtschaftsgüter genügen die Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und die überwiegende Nutzung in diesem Betrieb. Die Sonderabschreibung ist dann nach den vollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts zu bemessen.

2. Besteht ein in Anlage 2 zur EStDV bezeichnetes Gebäude wegen Vermietung eines Teils der Fläche zu fremdbetrieblicher Nutzung aus mehreren Wirtschaftsgütern, so kann die Sonderabschreibung nur auf den im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des Eigentümers genutzten Gebäudeteil in Anspruch genommen werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 501
BFH/NV 1989 S. 19 Nr. 5
XAAAA-92845

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 15.12.1988 - IV R 40/87

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