Gewerbesteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 9 Nr. 3 Kürzungen (ausländische Betriebsstätteneinkünfte)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 9 Nr. 3 GewStG
Rengier, BFH: Für den Begriff der „Betriebsstätte“ in § 9 Nr. 3 GewStG kommt es nur auf nationales Recht an – keine gewerbesteuerliche „subject to tax“-Klausel, ; Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung, DStR 2017 S. 1457; Andresen, Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Importiert der Gesetzgeber nun den DBA-Betriebsstättenbegriff ins Gewerbesteuergesetz?, ; Schultz-Trieglaff, Die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs in § 9 Nr. 3 GewStG, IStR 2017 S. 406; Pfitzner/Sundström/Guilbert, Ertragsteuerliche Folgen beim Rückwechsel aus der Tonnagebesteuerung, DStR 2019 S. 1031; Weiss, Neuere Entwicklungen bei der Gewerbesteuer in grenzüberschreitenden Fällen, ; Schulz-Trieglaff, Klare Antwort des Europäischen Gerichtshofes auf die Frage nach den finalen Verlusten, , Zwirner, Die finalen Verluste sind Geschichte, es lebe die Vergleichbarkeitsprüfung!, .
I. Inhalt und Bedeutung des § 9 Nr. 3 GewStG
1 § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG sieht eine unilaterale Kürzung des Gewerbeertrags vor, der auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte entfällt. Die Kürzu...