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BBK Nr. 8 vom

Erhöhung und Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023

Jörg Romanowski

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hängt sowohl vom Entgelt der Mitarbeiter als auch von der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze ab. Für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die Jahresarbeitsentgeltgrenze gegenüber dem Vorjahr deutlich angehoben. Diese Erhöhung ist für die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Anlass genug, das Thema genauer unter die Lupe zu nehmen. Sollten im Unternehmen Mitarbeiter zu Unrecht als Überschreiter der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Beitragszuschüssen zur privaten Krankenversicherung abgerechnet werden, drohen mitunter sehr teure Beitragsbescheide. Dieser Beitrag soll dabei unterstützen, sämtliche Mitarbeiter korrekt im Lohn abzurechnen.

I. Rechtsgrundlagen

Gegen Arbeitsentgelt mehr als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings entsteht Krankenversicherungsfreiheit, wenn das Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung.

Seit 2003 bestehen eine allgemeine und eine besondere Jahresarbeitse...

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