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Verzicht auf geringfügige Rechnungsabgrenzungsposten auch nach HGB?
Mögliche Auswirkungen des JStG 2022 auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss
Im Rahmen des JStG 2022 wurde durch § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG für Rechnungsabgrenzungsposten in der Steuerbilanz ein gesetzliches Wahlrecht mit einer Wesentlichkeitsgrenze in Höhe der geringwertigen Wirtschaftsgüter geschaffen. Die handelsbilanzielle Pflicht zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB wurde allerdings nicht angepasst, so dass grundsätzlich in der Handelsbilanz die Verpflichtung zur Rechnungsabgrenzung uneingeschränkt besteht. Der Beitrag zeigt, inwieweit die steuerlichen Regeln auf die Handelsbilanz ausstrahlen.
I. Änderung durch das JStG 2022
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) wurde die bisher bestehende Regelung zur steuerlichen Behandlung von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) signifikant geändert: in Höhe des Schwellenwerts für geringwertige Wirtschaftsgüter – die gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG bei 800 € liegt – wurde eine Wesentlichkeitsgrenze eingeführt. Sofern dieser Schwellenwert nicht überschritten wird, kann nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG n. F. nunmehr der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens unterbleiben.
Damit einher geht nun die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus für die Handelsbilanz ergeben. Die gem. § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestehende handelsrecht...