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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leasingraten – Besonderheiten bei Wartungskosten
Die separate Erfassung von Leasingraten in der Buchhaltung zwecks gewerbesteuerlicher Hinzurechnung dürfte die Praxis nicht vor große Herausforderungen stellen, wenngleich auch diesbezüglich der eine oder andere Fallstrick besteht. Der BFH hat mit dem jüngsten Urteil vom die gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch von Wartungskosten allerdings um eine Facette erweitert, die es in der Praxis umzusetzen gilt. Das Urteil und die hieraus resultierenden Konsequenzen sollen im Folgenden dargestellt und kritisch gewürdigt werden.
I. Gewerbesteuerliche Erfassung von Leasingraten in der Buchführung
Leasingverträge bieten grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit, das Leasinggut beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer zu bilanzieren, je nachdem, wem das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand zuzurechnen ist. In der Praxis werden in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle Leasingverträge derart ausgestaltet, dass eine Bilanzierung allein beim Leasinggeber erfolgt.
Der Leasingnehmer hat dann typischerweise noch einen Ausweis im Anhang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB über die Höhe der noc...