Gewerbesteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2023
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§ 2 Abs. 4 Steuergegenstand (Betriebsunterbrechung)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 2 Abs. 4 GewStG
Woltmann, Das Ende der Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmens, DB 1987 S. 2008; Wendt, Zur Grauzone zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsänderung, FR 1998 S. 264; Schöneborn, Betriebsaufgabe und -veräußerung bei Personenunternehmen aus gewerbesteuerlicher Sicht, NWB 2011 S. 2865; Wendt, Fortführungsfiktion bei Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung nach § 16 Abs. 3b EStG, FR 2011 S. 1023; Behrens/Braun, Beginn und Ende der sachlichen Gewerbesteuerpflicht, BB 2013 S. 926.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 2 Abs. 4 GewStG
1 § 2 Abs. 4 GewStG verhindert, dass vorübergehende Unterbrechungen im Betrieb eines Gewerbes ein Ende der sachlichen Steuerpflicht nach sich ziehen, sofern die Unterbrechung in der Art des Betriebs begründet liegt. Hintergrund ist, dass nur der sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (i. S. einer werbenden Tätigkeit) beteiligende Gewerbetrieb Steuergegenstand ist (§ 2 Abs. 1 GewStG). Hauptsächlich richtet sich die Vorschrift damit an Saisonbetriebe, die üblicherweise nicht ganzjährig tätig sind. Aber auch jeder andere Gewerbebetrieb, der seinen Betrieb vorübergehend ruh...