Zur Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für eine Körperschaftsteuerschuld, die durch eine verdeckte Gewinnausschüttung ausgelöst wird
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, eine Haftung für Körperschaftsteuer anzunehmen, wenn die den Mittelentzug auslösende Handlung gleichzeitig zu der Körperschaftsteuerschuld führt, für die die Haftung bestehen soll.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein Anspruch gemäß § 31 GmbHG entsteht, wenn das Stammkapital allein deswegen angegriffen wird, weil die Vermögensbewegung zwischen der GmbH und dem Gesellschafter Ansprüche Dritter (etwa dem Fiskus) auslöst.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 489 BFH/NV 1989 S. 22 Nr. 6 SAAAA-92838
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