Aktivierung bestrittener Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Leitsatz
Bestrittene Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit der aus der unmittelbaren Anwendung des Art. 13 Teil B
Buchst. f der Richtlinie 77/388 EWG resultierenden Steuerfreiheit des Betriebs von Geldspielautomaten sind zum ersten Bilanzstichtag
zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des (BStBl II 2005, 617) im
BStBl II vom folgt (vgl. , BStBl II 2012, 190).
Wird der Betrieb vorher aufgegeben, ist der tatsächliche Zahlungseingang auf die – in der Aufgabebilanz noch nicht bilanzierungsfähige
- Umsatzsteuer-Erstattungsforderung ein die Höhe des Betriebsaufgabegewinns beeinflussendes rückwirkendes Ereignis i. S. des
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (entgegen BStBl I 2006, 418, Tz. 7).
Die in der Zeit nach der Betriebsaufgabe entstandenen Erstattungszinsen auf diese Forderung sind demgegenüber im Jahr des
Zahlungseingangs als nachträgliche gewerbliche Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
Die Einkommensteuer auf diese nachträglichen gewerblichen Einkünfte ist Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1
InsO, wenn die Erstattungszinsen erst nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Fundstelle(n): StuB-Bilanzreport Nr. 3/2024 S. 114 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2024 S. 114 UStB 2023 S. 182 Nr. 6 ZAAAJ-37334
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 09.02.2023 - 9 K 2035/20 E
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