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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1525/19 E,F

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3; EigZulG § 4 Satz 2; AO § 15 Abs. 1 Nr. 3

Steuerbare Veräußerung einer Eigentumswohnung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Leitsatz

1. Die Steuerbarkeit der Veräußerung einer Eigentumswohnung entfällt nicht aufgrund der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", wenn die Wohnung zwischen Fertigstellung und Veräußerung unentgeltlich an die unterhaltsberechtigte Mutter des Veräußerers überlassen war.

2. Die den Bereich der Eigenheimförderung betreffende Regelung des § 4 Satz 2 EigZulG, wonach auch in der unentgeltlichen Überlassung an einen Angehörigen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt, ist im Rahmen des Ausnahmetatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht entsprechend anwendbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 49
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 49
DStRE 2024 S. 214 Nr. 4
ErbStB 2023 S. 176 Nr. 6
GStB 2023 S. 208 Nr. 6
GStB 2023 S. 239 Nr. 7
GStB 2023 S. 239 Nr. 7
VAAAJ-37318

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 02.03.2023 - 14 K 1525/19 E,F

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