Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags eines
grundstücksverwaltenden Unternehmens
Leitsatz
Der Gewerbeertrag eines grundstücksverwaltenden Unternehmens, das mit Rolltoren und Laderampen ausgestattete Hallen an gewerbliche
Nutzer vermietet, ist um den auf die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes entfallenden Teil zu kürzen, da es sich bei
derartigen die zweckentsprechende Benutzung der Gebäude erst ermöglichenden Zugangsvorrichtungen nicht um unmittelbar betrieblichen
Zwecken dienende Betriebsvorrichtungen, sondern um Gebäudebestandteile handelt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 48 DStRE 2024 S. 227 Nr. 4 BAAAJ-37316
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 24.02.2023 - 10 K 1672/20 G
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