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Lohnsteuer; | Prämienzahlungen des Arbeitgebers für Dienstreise-Kaskoversicherung von Arbeitnehmer-Pkw neben Fahrkostenerstattung nach km-Pauschsätzen (§ 3 Nr.16, 19 Abs.1 Nr.1 EStG 1975)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Hat ein ArbG eine Dienstreise-Kaskoversicherung für die seinen AN gehörenden Kfz abgeschlossen, so führt die Prämienzahlung bei den AN nicht zum Lohnzufluß. (2) Der ArbG kann in einem solchen Fall seinen AN bei pauschaler Fahrkostenerstattung jedoch nur die um die Kosten für die Dienstreise-Kaskoversicherung geminderten km-Pauschsätze des Abschn.25 Abs.8 Satz 3 LStR 1978 und 1981 (nunmehr Abschn.38 Abs.2 LStR 1990) nach § 3 Nr.16 EStG steuerfrei ersetzen; eine Kürzung der km-Pauschsätze kommt bei den AN nicht in Betracht, die selbst eine Fahrzeug-Vollversicherung für ihr Kfz abgeschlossen haben.