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BFH Urteil v. - I R 28/87 BStBl 1989 II S. 449

Gesetze: AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 167AO 1977 § 350EStG § 50 a Abs. 4EStG § 3EStG § 8 Abs. 1

Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht gehören gem. § 50 a Abs. 4 Satz 4 EStG keine steuerfreien Einnahmen i. S. des § 3 EStG

Leitsatz

1. Meldet der Schuldner einer Vergütung i. S. des § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG die von ihm einbehaltene Steuer beim FA an, so kann der Gläubiger der Vergütung die Anmeldung mit dem Einspruch anfechten.

2. Steuerfreie Einnahmen i. S. des § 3 EStG unterliegen nicht dem Steuerabzug gemäß § 50 a Abs. 4 Satz 3 EStG (Abweichung von Abschn. 227 c Abs. 5 Satz 2 EStR 1984).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 449
BFH/NV 1989 S. 19 Nr. 5
JAAAA-92828

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BFH, Urteil v. 27.07.1988 - I R 28/87

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