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BFH Urteil v. - V R 129/84 BStBl 1989 II S. 432

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 und 2UStG 1967/1973 und 1980 § 24 Abs. 1 und 2

Zur Frage eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei Umsätzen mit Erzeugnissen einer Baumschule und landschaftspflegerischen Leistungen

Leitsatz

1. Betreibt ein Unternehmer einerseits eine Baumschule und erbringt er andererseits für eine Stadt landschaftspflegerische Leistungen, so ist zunächst zu prüfen, ob zwei getrennt zu beurteilende Betriebe gegeben sind oder ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt.

2. Beim Vorliegen eines einheitlichen Betriebes ist weiter zu prüfen, ob ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb (Baumschule) mit einem gewerblichen Nebenbetrieb (Landschaftspflege) oder umgekehrt gegeben ist, wofür es darauf ankommt, welcher Unternehmensteil dem Unternehmen insgesamt das Gepräge gibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 432
PAAAA-92826

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 12.01.1989 - V R 129/84

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