Gesetzgebung | Kartellrecht wird verschärft (Bundesregierung)
Die Bundesregierung will die Arbeit
des Kartellamts und damit den Wettbewerb stärken. Hierfür hat sie am
den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze beschlossen.
Mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen will die Bundesregierung erreichen, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts sollen daher geschärft werden, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht.
Das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz sieht folgende Maßnahmen vor:
Effektivere Sektoruntersuchungen
Künftig kann das Bundeskartellamt Maßnahmen ergreifen und gegensteuern, wenn es bei seinen Sektoruntersuchungen erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen festgestellt hat. Das gilt auch, wenn keine Kartellrechtsverstöße vorliegen. Die Aufsichtsbehörde kann etwa die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen anordnen und als Ultima Ratio auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung.
Mit den Sektoruntersuchungen werden die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen untersucht und analysiert. Diese Marktstudien richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und gehen keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß nach. Vielmehr geht es darum, umfassende Kenntnisse über die untersuchten Märkte zu gewinnen. Diese Kenntnisse sind eine wichtige Datengrundlage für weitere Verfahren des Bundeskartellamtes. Derzeit enden diese Untersuchungen in der Regel lediglich mit einem Abschlussbericht.
Bei Kartellrechtsverstößen Vorteile abschöpfen
Die hohen Nachweisanforderungen zur Abschöpfung rechtswidrig erzielter Vorteile sollen gesenkt werden. Das Kartellamt soll kartellrechtswidrig erlangte Gewinne leichter wieder entziehen können. Denn Unternehmen sollen wirtschaftlich nicht davon profitieren, wenn sie gegen Kartellrecht verstoßen.
Das Bundeskartellamt kann zwar bereits heute einen wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, wenn dieser durch einen Kartellverstoß entstanden ist. Doch aufgrund der hohen Nachweisanforderungen wurde davon in der Praxis nicht Gebrauch gemacht.
Gesetz über digitale Märkte durchsetzen
Mit dem im September 2022 beschlossenen EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) wird sichergestellt, dass es bei großen Online-Plattformen fair zugeht, wenn sie als "Gatekeeper" fungieren. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Europäische Kommission entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sie ist hierfür die alleinige Durchsetzungsbehörde.
Nationale Wettbewerbsbehörden können die Kommission bei der Durchsetzung aber unterstützen. Das Bundeskartellamt erhält nun die Befugnis, Ermittlungen vorzunehmen und der Europäischen Kommission mitzuteilen. Zugleich werden die Vorschriften für die private Kartellrechtsdurchsetzung künftig auch bei Verstößen gegen den DMA anwendbar sein.
Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des BMWK veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 5.4.2023, BMWK, Pressemitteilung v. 5.4.2023 (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-37161