Keine Ermäßigung der anzusetzenden Jahresrohmiete für eine Eigentumswohnung, die in einem Kur- und Ferienhausgebiet nicht ganzjährig genutzt wird
Leitsatz
Wird eine in einem Sondergebiet (Kur- und Ferienhausgebiet) belegene, nach ihrer baulichen Gestaltung ganzjährig bewohnbare Eigentumswohnung von den Eigentümern nur an den Wochenenden bzw. während der Ferien genutzt, so führt dies bei der Feststellung des Einheitswerts im Ertragswertverfahren nicht zu einer Ermäßigung der anzusetzenden Jahresrohmiete.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 402 BFH/NV 1989 S. 18 Nr. 5 WAAAA-92815