Online-Nachricht - Mittwoch, 05.04.2023

Einkommensteuer | Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter (FinMin)

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat macht auf die Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für Kindertagesmütter ab 2023 aufmerksam. Danach haben sich Bund und Länder auf Verwaltungsebene darauf geeinigt, die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter um ein Drittel von 300 auf 400 € je Kind und Monat anzuheben.

Hierzu führt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat u.a. weiter aus:

  • Bund und Ländern ist es gelungen, die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter um ein Drittel auf 400 € je Kind und Monat anzuheben. Die Anhebung trägt nicht nur zur unbürokratischen Anerkennung des mit der Betreuung von Kindern verbundenen Aufwands bei, sondern insbesondere auch dazu, diesen Beruf attraktiv zu halten.

  • Bund und Länder haben sich auf Verwaltungsebene auf eine entsprechende Anhebung der Betriebsausgabenpauschale geeinigt. Nach der angepassten Verwaltungsregelung können selbständig tätige Kindertagespflegepersonen ab dem Jahr 2023 anstelle des tatsächlichen Aufwands eine monatliche Pauschale von 400 € für jedes betreute Kind als Betriebsausgabe geltend machen.

  • Parallel zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschalen für Kindertagespflegepersonen wurden auch die Betriebsausgabenpauschalen für Schriftsteller und Journalisten sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten angehoben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
AAAAJ-37082