Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OVG Nordrhein-Westfalen 17.03.2023 4 A 3106/21, NWB 14/2023 S. 961

Berufszulassung | Eintragung in die Architektenliste

In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann.

Anmerkung:

Die Eintragung in die Architektenliste setzt seit der Neuregelung im Jahr 2003 grds. u. a. ein Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit voraus. Diesem gleichgestellt wird der erfolgreiche Abschluss eines früheren Diplomstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren an einer deutschen Hochschule. Dies folgt aus dem im Baukammerngesetz NRW auf alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats bezogenen Verweis auf die Berufsanerkennungsrichtlinie. Danach is...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen