Grundsteuer | Abgabe der Grundsteuererklärungen weiterhin notwendig (FinMin)
Zwei Monate nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen fehlen noch etwa 15 % der in Mecklenburg-Vorpommern einzureichenden Erklärungen. Bislang wurden mehr als 600.000 Erklärungen abgegeben, davon etwa 15 % in Papierform. Dies geht aus einer aktuellen Meldung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern u.a. weiter aus:
Die Finanzämter des Landes werden im Mai damit beginnen, Erinnerungsschreiben an jene Steuerpflichtige zu versenden, die trotz Fristablauf noch keine Erklärung eingereicht haben.
Eine weitere Fristverlängerung wird mit dem Erinnerungsschreiben nicht gewährt.
Die Erinnerungsschreiben werden neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, enthalten.
Alle Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen zur Grundsteuer sind im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Hier sind auch Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid einsehbar.
Quelle: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. 5.4.2023 (il)
Fundstelle(n):
NWB NAAAJ-37056