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EuGH | Frist für die Vorlage von Nachweisen für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
Die Klägerin führte innergemeinschaftliche Lieferungen von Slowenien in andere EU-Mitgliedstaaten durch. Im Zuge einer Prüfung forderte die slowenische Steuerbehörde die Klägerin zur Vorlage der gesamten Unterlagen für diese Lieferungen auf. Die Klägerin legte daraufhin zum Nachweis der Steuerbefreiung (lediglich) Rechnungen und Kopien von Frachtbriefen vor. Sie gab an, dass sie nicht über alle relevanten Urkunden verfüge und versuchen werde, diese noch zu beschaffen. Eineinhalb Monate später erließ die Steuerbehörde ein Steuerprüfungsprotokoll. In ihren fristgerecht eingereichten Anmerkungen zu dem Protokoll legte die Klägerin nun Kopien von Kostenvoranschlägen und Lieferscheinen vor, aus denen hervorging, dass die in Rede stehenden Gegenstände in andere EU-Mitgliedsta...