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ZFA Nr. 4 vom Seite 1

Editorial

Christina Meinke | Redaktion | c.meinke@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn ein Patient eine Brücke erhält, ist die anschließende Abrechnung oft ziemlich komplex. Manchmal kann man dabei angesichts der vielen Positionen, der unterschiedlichen Bestimmungen, der Zahnersatz-Richtlinien und dem befundorientierten Festzuschuss-System die Orientierung verlieren. Und da viele Patienten eine Versorgung wünschen, die über die Vorgaben der Regelversorgung hinausgeht, wird zusätzlich zum BEMA oft auch nach der GOZ abgerechnet. Auf S. 8 erfahren Sie, worauf Sie bei der Abrechnung von Brücken achten sollten.

Haben Sie Ihren Sommerurlaub auch schon gebucht? Bevor die grundlegenden Punkte (Wo geht es hin? Wann soll es losgehen?) entschieden werden können, müssen einige gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Manchmal besteht Unklarheit darüber, wie viele Urlaubstage einem überhaupt zustehen, ab wann ein Urlaubsanspruch besteht, oder was passiert, wenn man während des Urlaubs krank wird. Welche Regelungen gelten für die Auszubildenden, die die Berufsschule besuchen und in welchen Fällen kann Sonderurlaub beantragt werden? Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie auf S. 22.

Herzliche Grüße, Ihre