Änderung wegen neuer Tatsachen auch dann, wenn der Sachbearbeiter des FA vor Absendung eines Erstbescheids aufgrund nacherklärter Einkünfte den Eingabewertbogen für den Änderungsbescheid fertigt
Leitsatz
Die Grundsätze des Senatsurteils vom VIII R 226/83 (BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 258) über die Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gelten auch dann, wenn der Sachbearbeiter vor Absendung eines Erstbescheids aufgrund nacherklärter Einkünfte den Eingabewertbogen für den Änderungsbescheid fertigt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 263 BFH/NV 1989 S. 9 Nr. 3 LAAAA-92781