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BFH 11.11.2022 VIII B 97/21, StuB 7/2023 S. 320

Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kann der Stpfl. im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben nicht durch Vorlage von Belegen nachweisen, ist das FA im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO zur Vornahme eines pauschalen Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Aufwendungen befugt. Die Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht davon ab, dass der Stpfl. zu einer förmlichen Aufzeichnung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben verpflichtet ist (vgl. , NWB IAAAG-80497, BFH/NV 2018 S. 606; Bezug: § 4 Abs. 3, EStG; § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; Art 103 Abs. 1 GG; § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 93 Abs. 3, § 76 Abs. 1 FGO).

Praxishinweise

Es ist anerkannt, so der BFH, dass Betriebsausgaben nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie der Stpfl. auf Verlangen durch Vorlage von...BStBl 1999 II S. 481BStBl 2016 II S. 438

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