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StuB 7/2023 S. 319

Anwendung von BMF-Schreiben – Positivlisten

Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der BMF-Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten FinanzbeS. 320hörden der Länder, die bis zum ergangen sind, veröffentlicht (, NWB WAAAJ-35686).

Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:

  • Für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1, gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben.

  • Für vor dem ...

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