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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 700/21

Gesetze: GewStG § 29; GewStG § 33 Abs. 1 Satz

Keine offenbare Unbilligkeit der Nichtberücksichtigung der Honorare von in Musterhäusern eingesetzten Handelsvertreter bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Arbeitslöhnen

Leitsatz

Setzt ein Fertighaushersteller in den Musterhäusern (Betriebsstätten) in einer Musterhausausstellung selbstständige Handelsvertreter ein, ist die Zerlegung der Gewerbesteuermessbetrags nach Arbeitslöhnen ohne Berücksichtigung der Vergütungen der Handelsvertreter nicht offenbar unbillig.

Fundstelle(n):
LAAAJ-36760

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 29.11.2022 - 8 K 700/21

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