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Einkommensteuer; | Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten ist in die Berechnung nach § 15a Abs.1 EStG nicht einzubeziehen
Der Begriff ,,Anteil am Verlust der KG'' umfaßt nur den Verlust, der sich aus der Steuerbilanz der Gesellschaft und einer etwaigen Ergänzungsbilanz des Gesellschafters ergibt. Verluste, die der Gesellschafter im Bereich seines Sonderbetriebsvermögens erleidet, sind unbeschränkt ausgleichs- und abzugsfähig (). Deshalb ist nach Auffassung des Senats bei der Ermittlung der Höhe des Kapitalkontos i.S. des § 15a Abs.1 EStG das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten außer Betracht zu lassen.