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PiR Nr. 4 vom Seite 131

Die neue Wesentlichkeit in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Darstellung und Diskussion der Wesentlichkeitsanalyse gem. ESRS (Teil 2)

Dr. Josef Baumüller und DI Mag. Katharina Schönauer

Die Vorschläge der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) für das erste Set an European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden im November 2022 an die EU-Kommission übermittelt. Bis zum sollen sie von dieser geprüft, gegebenenfalls angepasst und in Form von delegierten Rechtsakten veröffentlicht werden. Wie Teil 1 dieses Beitrags darstellte, lässt sich bereits anhand der vorliegenden Fassungen der ESRS erkennen, dass die zukünftigen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens unverändert auf dem Grundsatz der Wesentlichkeit als zentrales Konzept für die Berichterstattung basieren werden. Dieser wird als „doppelte Wesentlichkeit“ definiert und im Rahmen der sustainability due diligence verortet. Für die Operationalisierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes sehen die ESRS nunmehr ausführliche Leitlinien vor, die allerdings von einer hohen Komplexität gekennzeichnet sind. Deren Darstellung und kritischen Würdigung widmet sich dieser Teil des Beitrags.

Sopp/Baumüller/Scheid, Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2. Aufl. 2022 NWB VAAAJ-26960

Kernaussagen
  • Die doppelte Wesentlichkeit gem. ESRS umfasst die Dimension d...

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