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Projekt "Unternehmenszusammenschlüsse" rückt ins IASB-Standardsetzungsprogramm – Update zu Angaben zur Entwicklung nach dem Unternehmenszusammenschluss
Unabhängig von der Folgebewertung des GFW liegt die Priorität des IASB auch darauf, die Verbesserung der Angaben zu Unternehmenserwerben beziehungsweise zur Entwicklung nach dem Unternehmenszusammenschluss weiterzuverfolgen. Dabei scheint es zu sehr detaillierten Vorgaben zu kommen, deren Nutzen u. E. teilweise fraglich erscheinen, da der Wesentlichkeitsvorbehalt ohnehin für alle Anhangangaben gilt. Der IASB hat dennoch einstimmig die vorläufige Entscheidung getroffen und eine Definition für „strategisch wichtige“ Unternehmenszusammenschlüsse festgelegt, welche vorliegen, wenn die Gesamtgeschäftsstrategie gefährdet wäre, sofern die mit dem Unternehmenszusammenschluss einhergehenden Ziele nicht erreicht werden. Ergänzend hierzu hat der IASB vorläufig eine abschließende Liste von quantitativen und qualitativen Schwellenwerten bestimmt, deren Erreichen einen Unternehmenszusammenschluss als „strategisch wichtig“ festlegt.
Für „strategisch wichtige“ Unternehmenszusammenschlüsse hat der IASB – einstimmig vorläufig – für das Jahr des Unternehmenszusammenschlusses Angaben zu den Messgrößen, die vom Management zur Überwachung des Erreichens der Ziel...