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BFH Urteil v. - IV R 63/86 BStBl 1989 II S. 198

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 176 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2

Kfz-Sachverständiger, der mathematisch-technische Kenntnisse anwendet, kann freiberuflich tätig sein

Leitsatz

Einen der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG übt auch ein Kfz-Sachverständiger aus, der zwar keine Ausbildung besitzt, die der in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebenen Ausbildung entspricht, der aber durch seine praktische Tätigkeit als Gutachter vorwiegend auf dem Gebiete der Schadens- bzw. Unfallverursachung mathematisch-technische Kenntnisse nachweisen kann, die üblicherweise nur durch eine Berufsausbildung als Ingenieur vermittelt werden (Anschluß an , BFHE 132, 16, BStBl II 1981, 118).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 198
BFH/NV 1989 S. 7 Nr. 2
SAAAA-92757

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BFH, Urteil v. 10.11.1988 - IV R 63/86

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