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BFH Urteil v. - IV R 78/85 BStBl 1989 II S. 189

Gesetze: EStG 1977 § 5 Abs. 3 Nr. 2EStG 1977 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1HGB § 250 Abs. 2HGB § 255 Abs. 1

Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Leitsatz

1. Öffentliche Investitionszuschüsse führen grundsätzlich zu einer Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

2. Dies gilt auch für Fördermittel i. S. von § 10 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) vom (BGBl I, 1009). In ihrer Gewährung liegt keine Gegenleistung für die Behandlung von Patienten zu Pflegesätzen, in denen Abschreibungen für die mit Förderungsmitteln erworbenen Anlagegüter nicht berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 189
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 12
UAAAA-92752

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BFH, Urteil v. 14.07.1988 - IV R 78/85

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