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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 17

Die Stundung von Steueransprüchen i. S. des § 222 AO

Ein Überblick über Anwendungsbereich, Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Fritz Koop

[i]Gerlach, Stundung, infoCenter, NWB OAAAA-41720 Ist im Rahmen des Erhebungsverfahrens eine Steuerschuld entstanden und fällig geworden, geht damit qua Gesetz eine Zahlungspflicht einher, aufgrund derer eine festgesetzte Steuerschuld zu einem bestimmten Termin beglichen werden muss. Insbesondere bei besonders hohen Steuernachzahlungen stellt sich in der Praxis im Zuge dessen oftmals die Frage nach Zahlungserleichterungen. Als beliebtes Instrument gilt hier der Antrag auf Stundung der Steuerschuld, welcher das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die Arten der Stundung, ihre Voraussetzungen und die damit verbundenen Rechtsfolgen.

I. Die Stundung als Teil des Erhebungsverfahrens

[i]Das Erhebungsverfahren ist Teil des BesteuerungsverfahrensAllgemein geregelt ist das Besteuerungsverfahren in der AO, die mehrere Abschnitte des Besteuerungsverfahrens unterscheidet. Die gesetzlichen Grundlagen des Erhebungsverfahrens finden sich im Fünften Teil der AO. Innerhalb des Besteuerungsverfahrens nimmt es den Platz zwischen dem Bekanntgabe- (§§ 122 ff. AO) und dem Vollstreckungsverfahren (§§ 249 ff. AO) ein. Als Erhebungsverfahren wird der Teil des Besteuerungsverfahrens bezeichnet, in welchem die zuvor festgesetzte Steuer durch das Finanzamt erhoben oder erstattet wird. V...

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