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Abgrenzung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. des § 21 EStG und gewerblichen Einkünften
In welchen Fällen kann eine Vermietungstätigkeit zum Gewerbebetrieb werden?
Die Vermietung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Immobilien, ist in aller Regel dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzuordnen, weshalb in diesem Zusammenhang grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. des § 21 EStG erzielt werden. In bestimmten Fällen treten zu der Vermietung jedoch besondere Umstände hinzu, die dazu führen, dass die Vermietung den Bereich der Vermögensverwaltung überschreitet und als Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 2 EStG einzuordnen ist. Da ein Überschreiten der Vermögensverwaltung mit erheblichen steuerlichen Belastungen (Verstrickung des Vermögens, Begründung eines Gewerbebetriebs und einer Gewerbesteuerpflicht) verbunden sein kann, ist es von großer Wichtigkeit im Auge zu behalten, ob die Vermietung noch dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzuordnen ist oder bereits eine gewerbliche Tätigkeit begründet wird.
I. Tatbestandsmerkmale des Gewerbebetriebs i. S. des § 15 Abs. 2 EStG
1. Allgemeines
[i]Überschreiten des Rahmens bloßer VermögensverwaltungEin Gewerbebetrieb liegt nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als ...