Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht
13. Aufl. 2023
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B. Steuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs
I. Allgemeine Grundsätze der steuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs
1. Arten des Nießbrauchs
631Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen ist zwischen den einzelnen Nießbraucharten zu unterscheiden.
632Ein Vorbehaltsnießbrauch ist ein Nießbrauch, der zusammen mit der Übertragung des Eigentums (der Rechtsinhaberschaft) an einem Gegenstand vereinbart wird, und zwar in der Weise, dass dem alten Eigentümer (Rechtsinhaber) der Nießbrauch an dem übertragenen Gegenstand eingeräumt wird (siehe auch Rz. 106 ff.).
633Von einem Zuwendungsnießbrauch wird gesprochen, wenn der Nießbrauch vom Eigentümer (Rechtsinhaber) zugunsten eines Dritten bestellt wird. Im Unterschied zum Vorbehaltsnießbrauch überträgt der Eigentümer nicht das Wirtschaftsgut auf einen Dritten und behält sich den Nießbrauch vor. Vielmehr wendet er beim Zuwendungsnießbrauch einem Dritten das Nießbrauchrecht an dem ihm unverändert gehörenden Wirtschaftsgut zu. Im Ergebnis verliert der Eigentümer dadurch nur das Nutzungsrecht, nicht aber das Eigentum. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Nießbrauch entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt worden ist; die Verwendung des Begriffs...