Umsatzsteuer | Anwendungsfragen des § 2b UStG (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen veröffentlicht ().
Hintergrund: Durch das Jahressteuergesetz 2022 vom (BGBl. I S. 2294) wurde die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des § 2b UStG um zwei Jahre bis zum verlängert.
Hierzu wird ausgeführt:
Im (BStBl I S. 1335) wird die Nichtbeanstandungsregelung in Tz. 5 Satz 1 dahingehend geändert, dass anstelle des der tritt.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)
Fundstelle(n):
TAAAJ-36445