Verpflichtung zur Abgabe einer Kapitalertragsteueranmeldung
Leitsatz
Die Aufforderung, eine Kapitalertragsteueranmeldung abzugeben, ist ermessensgerecht, wenn Anlass für das Finanzamt besteht
zu prüfen, ob eine kapitalertragsteuerpflichtige Gewinnausschüttung stattgefunden hat. Einwendungen gegen die Wirksamkeit
des Gewinnausschüttungsbeschlusses sind im Rahmen des Kapitalertragsteuerfestsetzungsverfahrens zu prüfen, befreien den Steuerpflichtigen
jedoch nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Kapitalertragsteueranmeldung.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 31 DStRE 2023 S. 969 Nr. 16 WAAAJ-36418