Nachweis des Zugangs einer an das Anwaltspostfach beA elektronisch übersandten Ladung
Anfechtung des Verlustfeststellungsbescheids
Leitsatz
1. Der Nachweis des Zugangs einer an das Anwaltspostfach beA elektronisch übersandten Ladung ist erbracht, wenn aus der elektronischen
Akte des Gerichts ersichtlich ist, dass die Ladung im Anwaltspostfach abgerufen worden ist.
2. Rechtsschutz gegen eine unzutreffende Feststellung der verbleibenden Verlustvorträge kann nur durch Anfechtung der Körperschaftsteuer-
bzw. Gewerbesteuermessbescheide und nicht durch Anfechtung der Verlustfeststellungsbescheide erreicht werden.
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