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Folgen des neuen Personengesellschaftsrechts für die Beratungspraxis
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 921Am tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Die „Jahrhundertreform“ unterzieht das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) einer umfassenden Generalüberholung. Der Beitrag beleuchtet speziell die für Steuerberater wesentlichen Gesetzesänderungen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit der neuen Rechtslage.
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Abschied vom Gesamthandsprinzip – Auswirkungen im Steuerrecht
Das MoPeG schreibt die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR gesetzlich fest. Im Zuge dessen gibt der Gesetzgeber die dogmatische Figur der Gesamthand auf. Der Begriff der Gesamthand verschwindet aus dem BGB.
[i]Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG in Zukunft ungewissIm Ertragsteuerrecht bleibt alles beim Alten, ebenso im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht. Bei der Grunderwerbsteuer ist dagegen noch ungewiss, ob die Privilegierungen der §§ 5, 6 GrEStG auch nach der Reform noch auf Personengesellschaften angewendet werden dürfen.
Neues GbR-Register
[i]Faktischer Eintragungszwang für grundbesitzhaltende GbRAb dem können sich GbR in das neu eingeführte Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das neue Recht sieht sog. Voreintragungse...