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BFH Urteil v. - III R 182/84 BStBl 1989 II S. 111

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStDV 1969 § 1 Abs. 1 (EStG 1984 § 15 Abs. 2)EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 bis 4

Pensionsreitpferdehaltung ist auch dann landwirtschaftliche Tierhaltung, wenn den Pferdeeinstellern Reitanlagen (einschl. Reithalle) zur Verfügung gestellt werden

Leitsatz

Die Pensionsreitpferdehaltung rechnet auch dann zur landwirtschaftlichen Tierhaltung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn den Pferdeeinstellern Reitanlagen (einschließlich Reithalle) zur Verfügung gestellt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 111
BFH/NV 1988 S. 3 Nr. 12
LAAAA-92729

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BFH, Urteil v. 23.09.1988 - III R 182/84

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